Unser Netz

Die Netzgesellschaft Köthen mbH stellt ihre Netze zur Belieferung von Kunden in ihren Versorgungsgebieten zur Verfügung.

Die Netzgesellschaft Köthen mbH ist Betreiber für die Gasverteilnetze in der Stadt Köthen, den Ortsteilen Baasdorf, Wülknitz, Elsdorf, Porst sowie in den Gemeinden Groß- und Kleinbadegast.

Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der aktuell geltenden Gesetze und Verordnungen.

Netzzugang

Der Netzzugang zum Gasverteilnetz der Netzgesellschaft Köthen mbH basiert auf dem am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), auf den am 29. Juli 2005 in Kraft getretenen Verordnungen „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (GasNEV) und der „Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (GasNZV) sowie auf der Vereinbarung über die Kooperation (gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV IV) vom 30. Juni 2011. Alle Preise in den genannten Preisblättern sind – soweit nicht anders ausgewiesen – Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.

Lieferantenwechsel

Die Netzgesellschaft Köthen mbH stellt Ihr örtliches Verteilernetz im Rahmen der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zur Nutzung diskriminierungsfrei zur Verfügung. Soweit Sie die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes der Netzgesellschaft Köthen mbH beabsichtigen, drucken Sie bitte nachfolgenden Lieferantenrahmenvertrag (LRV) aus und senden ihn unterzeichnet an die Netzgesellschaft Köthen mbH zurück.

Unterbrechung / Freigabe von Netzanschlüssen

nach § 24 Abs. 3 NAV/NDAV (Lieferanten)

Die Kosten für Sperrung und Entsperrung können Sie unserem Preisblatt Technische Dienstleistungen entnehmen.

Wir weisen darauf hin, dass vor der Wiederinbetriebnahme der Versorgung die Anlage von einem zugelassenen Installateur überprüft werden muss.
Die Auftragserteilung und Bezahlung an den Installateur erfolgen durch den Kunden (lt. TRGI bzw. DVGW-Arbeitsblatt G 600).

Eine Übersicht der in unseren Netzgebiet eingetragenen Installationsunternehmen finden Sie hier.

Auftragsformular

zur Unterbrechnung Freischaltung einer Anschlussnutzung

Preisblatt

Technische Dienstleistungen

Merkblatt

bezüglich der Verfahrensweise zur Wiederinbetriebnahme der Versorgung

Gleichbehandlungsbericht

Mit jedem Kalenderjahr veröffentlichen wir unseren Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach § 8 Abs. 5 EnWG. Mit diesem Bericht erhalten Sie einen Überblick über die von uns getroffenen Maßnahmen zur Sicherung der diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes. Die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms wird durch den Beauftragten Herrn Häfner überwacht. Das Gleichbehandlungsprogramm der Netzgesellschaft Köthen mbH gilt auch für die Köthen Energie GmbH.