Veröffentlichungen

Ausübung des Netzgeschäftes:

Die Netzgesellschaft Köthen mbH stellt ihr Netz allen Energielieferanten diskriminierungsfrei, nach § 20 Abs. 1 EnWG zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen zum Netzzugang haben wenden Sie sich bitte an unsere Homepage genannten Ansprechpartner.

Veröffentlichung nach § 36 zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757240-0
Telefax: 030 / 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Informationen der Netzgesellschaft Köthen mbH bei Gasmangellage:

Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas – die Alarmstufe – ausgerufen.  Damit reagiert die Regierung auf eine mögliche Gasmangellage in Folge verminderter oder ganz ausbleibender Gaslieferungen aus Russland. Als Gasverteilnetzbetreiber möchten wir zu den wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang informieren. Wir haben Ihnen hier einige Informationen über Zuständigkeiten und Abläufe zusammengestellt.